Rechtstipps

Recht einfach erklärt

Familienrecht: Jugendämter rüsten weiter auf!

Im Jahr 2022 führten die Jugendämter in NRW über 57.000 Überprüfungen durch, weil ihnen jeweils der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung angezeigt wurde.

Bei knapp 30 % der Anzeigen handelte es sich um den Verdacht auf körperliche Misshandlung oder sexuelle Gewalt.

In der überwältigenden Mehrheit der Fälle aber ging es um Vorwürfe, die nur schwer oder gar nicht konkret zu definieren sind – so z.B. um den Verdacht auf „Vernachlässigung“ oder die Unterstellung einer „psychischen Misshandlung“.

Das Bundesverfassungsgericht wies in verschiedenen Entscheidungen immer wieder darauf hin, dass den Jugendämtern das „Wächteramt des Staates“ im Interesse der Schwächsten in unserer Gesellschaft, nämlich der Kinder, übertragen wurde. Die Jugendämter müssen also jeder Verdachtsanzeige – z. B. von Nachbarn, aus Kitas oder den Schulen – nachgehen. Selbst dann, wenn es sich um anonyme Anzeigen handelt!

Das Jugendamt: Dein Freund und Helfer?

Das Jugendamt hat die Aufgabe, als Wächter für das Wohl unserer Kinder zu sorgen. Dies ist ein ehrenwerter Anspruch, der sich auf dem Papier bestens liest und den sicherlich jeder von ihnen, zumindest in der Theorie, unterstützen würde. Betrachten wir jedoch kurz einmal die konkreten Mittel, mit denen dieses hehre Ziel konkret erreicht werden soll.

Die Jugendämter haben ein Meldeformular entwickelt, mit dem nicht nur verschiedenste Berufsgruppen und Institutionen, die mit ihren Kindern zu tun haben, also z.B. Kitas, und Schulen, sondern vor allem jeder einzelne ihrer Mitmenschen, bei Wahrung der vollen Anonymität! Sie bei den Behörden wegen des Verdachts auf eine Kindeswohlgefährdung denunzieren kann. Die Basis einer solchen Mitteilung bildet dabei bei Weitem nicht nur die Beobachtung oder der begründete Verdacht auf Gewalttätigkeit oder sexuellen Missbrauch. Sondern tatsächlich kann Sie auch jeder Nachbar, jeder Kollege oder auch jedes Familienmitglied anonym unter dem Vorwurf denunzieren, Sie hätten Ihr Kind vernachlässigt oder sein Wohl z.B. auch durch Ihre religiöse oder politische Ausrichtung gefährdet.

Meine Kinder gehören zu mir!

Wenn Ihnen Ihre Kinder weggenommen wurden, so ist das nicht das Ende der Welt.

Natürlich sind Sie verzweifelt und fühlen sich wie ein Häufchen Elend. Aus dieser Rolle müssen Sie sich befreien. Werden Sie aktiv!

Der Gesetzgeber ist auf Ihrer Seite!

Mit § 166 Abs. 2 FamFG wurden die Gerichte angewiesen, die länger dauernden kindesschutzrechtlichen Maßnahmen in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.

Meine Mandanten und ich stellen immer wieder fest, dass es an der Umsetzung fehlt.

Ein angemessener Zeitabstand ist vom Gericht einzelfallbezogen nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen. In der Regel sollte allerdings die Überprüfung nach etwa einem Jahr erfolgen. Eine Überprüfung erst nach acht Jahren ist unangemessen.

Darf das Jugendamt Ihnen Ihre Kinder wegnehmen!?

Das Elternrecht nach Artikel 6 GG garantiert Ihnen als Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung Ihrer Kinder. Der Schutz der Elternrechte erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts.

Daher:
Eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar, der nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen oder aufrechterhalten werden darf.

BVerfG, Beschluss vom 22.04.2018 – 1 BVR 383/18 – FamRZ 2018, 1084 ff

Allerdings:
Kinder haben einen Anspruch auf den Schutz des Staates, wenn die Eltern nicht den Schutz und die Hilfe bieten, die das Kind benötigt, um gesund aufzuwachsen und sich zu einer eigenverantwortlichen Person zu entwickeln.

Arbeitsrecht: Kündigung! Wie geht es weiter?

Wer sich nicht wehrt – lebt verkehrt! Genau aus diesem Grund: Wenn Sie eine Kündigung aus welchen Gründen auch immer erhalten haben,  bedeutet das nicht das Ende der Welt.

Sie können und sie müssen sich unbedingt zur Wehr setzen.

Die richtige Antwort ist die Kündigungsschutzklage. Genau aus diesem Grund bin ich Spezialist in Kündigungssachen.

Diese Kündigungsschutzklage muss bei dem zuständigen Arbeitsgericht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung unbedingt eingereicht werden.

FRIST bitte unbedingt beachten!

Wenn Sie die Klage nicht einreichen, verschenken Sie bares Geld.

Kündigung in der Insolvenz

Immer mehr Firmen in Deutschland gehen in Insolvenz – DAS müssen Sie im Falle einer Kündigung wissen:

1. Gehen Sie sofort mit dem Kündigungsschreiben zur Agentur für Arbeit! Andernfalls droht eine Sperrfrist bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes von 12 Wochen.

2. Sodann empfehle ich Ihnen dringend, dass Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht mithilfe einer Rechtsanwaltskanzlei einreichen:  Wer sich nicht wehrt,  lebt verkehrt!

Denn ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab:

Auch während eines Insolvenzverfahrens muss sich die Kündigung auf verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe stützen. Die üblichen Kündigungsregelungen müssen also beachtet werden!

Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten die Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB, bzw. diejenigen aus dem zuständigen Tarifvertrag. Ab Insolvenzeröffnung gilt gemäß § 113 InsO eine Kündigungsfrist von 3 Monaten – wenn nicht eine kürzere Frist im Tarifvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Eine Kündigung, die nur mit der Insolvenz des Arbeitgebers begründet wird, ist unwirksam!

Betriebsbedingte Kündigung und Massenentlassung

Massenentlassung und betriebsbedingte Kündigungen im Herbst 2019 und später. Wehren Sie sich bereits jetzt sofort!
Die deutsche Wirtschaft stürzt ab.

Das könnte auch weitreichende Konsequenzen für Ihre Existenz und die Ihrer Familie haben. So sollen bei der Deutschen Bank die Vollzeitstellen um rund 18.000 auf 74.000 abgebaut werden. Es wird also kräftig zusammengestrichen. Die Aktie der Deutschen Bank verlor in den vergangenen zwölf Jahren über 90 %. Andere DAX-Gesellschaften folgen und werden folgen.

Das bedeutet, dass Sie die Suppe auslöffeln müssen, die teilweise durch die katastrophale Politik und durch das katastrophale Missmanagement verursacht wurden.

Wie können Sie sich wehren?

Kinderklau – Jugendämter greifen zu – das Milliardengeschäft

Die Zahl der Kinder in den Heimen hat sich verdoppelt. Es werden immer mehr Kinder in Deutschland ihren Eltern entrissen. Die Kinder werden bei Pflegeeltern oder in Heimen untergebracht. Im Jahre 2015 mussten über 48.000 Kinder den Horror der Inobhutnahme ertragen. Im Jahr 2005 lag die Zahl bei 26.000 Kindern. Die Ausgaben für diese Inobhutnahmen haben sich in nur zehn Jahren auf über 9 Milliarden € fast verdoppelt.

Die Kosten insgesamt belaufen sich auf über 36 Milliarden €. Dieses Geld fließt überwiegend in den öffentlichen Dienst und in die Sozialverbände. Leider fehlt jede Transparenz und Kontrolle über diesen staatlich finanzierten Wachstumsmarkt. Die Zahlen beweisen, dass den Ämtern die Situation aus dem Ruder läuft.

Es fehlt auch jede Transparenz und Kontrolle über das Handeln der Jugendämter, die leider den ersten Zugriff haben, bevor dann später Gerichte entscheiden können. Ersichtlich aus Angst vor einer negativen Presse („Kinderleiche im Keller – wo war das Jugendamt!?“) wird überreagiert.