Meine Leistungen

In diesen Angelegenheiten möchte ich Ihre Probleme lösen

Rechtsanwalt Rainer Bohm - Fachanwalt - Symbol

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Bei arbeitsrechtlichen Problemen geht es immer um Ihre finanzielle Existenz und damit um Ihre wirtschaftliche Grundlage für Sie und Ihre Lieben.

Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts benötigen Sie bitte immer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages und vor allen Dingen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kompetente fachliche Beratung.

Es gibt für komplizierte Sachverhalte keine einfache Lösung.

Mit Rücksicht auf die Vertragsfreiheit sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die optimalen Bedingungen auszuloten.

Wenn Sie es wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin zur Rücksprache.

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Fachanwalt für Familienrecht

Alle Bereiche des Familienrechts berühren Ihre ganz persönlichen Gedanken, Gefühle und Lebensziele – auch, wenn es um Ihre Kinder geht.

Ich höre Ihnen ebenso aufmerksam wie diskret zu.

Bei der Eheschließung wie bei der Trennung, aber auch bei der Scheidung gibt es die verschiedensten rechtlichen Varianten.

Diese bespreche ich gerne mit Ihnen, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen können.

Es geht um Ihr Vermögen, Ihre Alterssicherung, alle Aspekte des Unterhalts, Ihre Verpflichtungen und vor allen Dingen um Ihre Kinder: Lassen Sie sich bitte nicht verwirren. Greifen Sie zum Telefon. Vereinbaren Sie einen Termin zur Rücksprache, damit Sie optimal beraten und vertreten werden.




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Strafrecht

Im Bußgeldverfahren im Ermittlungsverfahren und im Strafverfahren kann ich Sie nur optimal und vertreten, wenn Sie bitte ab sofort immer bei Anfragen, Hausdurchsuchungen und anderen Schwierigkeiten von Ihrem Aussageverweigerungsrecht unbedingt Gebrauch machen!Lassen Sie sich auch nicht in harmlose Gespräche verwickeln.

Fangfragen, Trickfragen und andere Zaubereien, können Ihnen buchstäblich das Genick brechen bzw. hohe Freiheitsstrafen einbrocken.

Erklären Sie bitte immer sinngemäß:

"Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ich werde einen Anwalt beauftragen und über meinen Anwalt Stellung nehmen lassen."
Rufen Sie mich an.

Vereinbaren Sie einen Termin zur Rücksprache.